November
09
- geschrieben von Christine Walz
Buchhaltung - Möglichst einfach aber bitte richtig!
Um es gleich vorneweg zu nehmen - ja, es muss sein! Als selbständiger Unternehmer müssen Sie ordentlich Buch führen.
Aber Sie erleichtern sich ja glücklicherweise die Arbeit schon enorm mit JooWI Online.
Trotzdem gibt es ein paar Punkte auf die Sie aufpassen sollten, um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden. Denn je mehr Ärger Sie haben, desto höher steigt die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung.
Und das macht nicht so richtig Spaß ;-)
Diese 5 Fehler sind typisch und schnell passiert
No 1: der Beleg ist weg...
Für jede Einnahme und natürlich auch für jede Ausgabe muss ein Beleg vorliegen und der muss bitte auch noch korrekt erstellt sein. Fehlerhafte Rechnungen und Quittungen werden vom Finanzamt schlicht nicht anerkannt. Also sollten Sie jeden (!) Beleg erst auf Richtigkeit prüfen bevor sie ihn einscannen und verbuchen.
No 2: Skonti sind falsch ausgewiesen
Gerade bei abzugsfähigen Vorsteuerbeträgen aus Lieferung und Leistung schleichen sich schnell mal Fehler ein. Vor allem, wenn die in Anspruch genommenen Skonti verbucht werden: hier handelt es sich nämlich um Korrekturbuchungen, die gesondert für die Skonti und die davon abhängige Umsatzsteuer gebucht werden. Im Zweifel lieber mal beim Steuerberater nachfragen.
No 3: Reisekostenabrechnungen - immer wieder ein Fall für sich
Reisekostenabrechnungen können ganz schön anstrengend werde., Alle Originalbelege müssen auf Richtigkeit geprüft, gebucht, dann gescannt und archiviert werden. Dabei dürfen Sie gerne beachten, Brutto und Netto separat auszuweisen, sonst gelten die Belege nämlich nicht als Betriebsausgabe. Ach ja und außerdem liegen bei Übernachtungen und Frühstück unterschiedliche Umsatzsteuerregeln zu Grunde…
No 4: Stimmt die Kasse?
Führen Sie eine Barkasse? Und wie ist das mit dem dazugehörigen Kassenbuch? Dieses muss täglich mit Ein- und Ausgaben geführt werden. Das bedeutet, dass es hier (eigentlich) niemals ein Minus geben kann. Oder doch? Ja, leider. Denn schnell wird mal Geld für die Briefmarken entnommen aber der Beleg vergessen... Das ist der Untergang jeder Kassenbuchführung ;-)
Ebenso problematisch sind unvollständige Belege oder eine nicht ausgewiesene Mehrwertsteuer. Solche Belege dürfen Sie direkt im Papiermüll entsorgen; sie können nicht verbucht werden.
Darüber hinaus achten Sie bitte unbedingt darauf Ihre Kassenaufzeichnungen zu sortieren und fortlaufend zu nummerieren. Ja, und jetzt müssen Sie ganz stark sein, denn Ihre Einnahmen sollen auch noch getrennt nach sieben und neunzehn Prozent Mehrwertsteuer aufgezeichnet sein.
No 5: Fristen IMMER einhalten
Grundsätzlich und superpünktlich am 10. des Monats oder des Quartals sollte Ihre Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt ankommen. Ab einer "Steuerschuld" von 7500 Euro jährlich müssen Sie übrigens im Folgejahr die Umsatzsteuererklärung monatlich abgeben.
Fazit
Fehler in der Buchhaltung passieren schnell. Sei es der Stress im Arbeitsalltag, Unachtsamkeit, Sorglosigkeit oder Nachlässigkeit. Die Konsequenzen bei einer Betriebsprüfung sind aber alles andere als schön. JooWI Online nimmt Ihnen da schon ganz schön viel Arbeit und Sorge ab. Dennoch lohnt es sich, immer nochmal genau über alles drüber zu schauen und vielleicht den Steuerberater Ihres Vertrauens als Backup einzuspannen. ;-)