Rechnungen richtig stellen

November

24

  • geschrieben von Christine Walz

Rechnungen richtig stellen

Die erbrachte Leistung abrechnen – aber bitte richtig!

Der Auftrag ist fertiggestellt, die Dienstleistung erbracht, die Ware verkauft. Jetzt ist es endlich an der Zeit, Ihre Leistung abzurechnen. Eine der wichtigsten Aufgaben der Unternehmer ist es doch, eine Rechnung zu stellen. ;-)

Aber Achtung! Bei der Rechnungsstellung (Rechnungsbetrag über 150,00 EUR inkl. USt.) gibt es einige wichtige Punkte zu beachten Welche Fehler man vermeiden sollte, erfahren Sie in diesem Artikel.

Warum ist es wichtig, eine korrekte Rechnung zu stellen?

Der Gesetzgeber macht genaue Vorschriften, wie Rechnungen auszusehen haben. Darin wird festgelegt, welche Angaben eine Rechnung enthalten muss.

Denn: das Finanzamt schaut seit einigen Jahren viel genauer hin und bei nicht korrekten Rechnungen kann es passieren, dass unter Umständen einem vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer der Vorsteuerabzug verweigert wird, der Rechnungsempfänger also die enthaltene/ausgewiesene Umsatzsteuer vom Finanzamt nicht zurückbekommt.

Um also Ärger zu vermeiden, sollte man genau darauf achten, alle Pflichtangaben in der richtigen Form anzugeben. Glücklicherweise sind diese Anforderungen aber auch klar und eindeutig.

Welche Angaben muss eine Rechnung also enthalten?

Zunächst einmal müssen Sie die Rechnung innerhalb von sechs Monaten nachdem Sie Ihre Leistung erbracht haben stellen. Wenn Sie also im Dezember (Leistungszeitraum) den Kunden erfreut haben, müssen Sie Ihre Rechnung bis spätestens Juni gestellt haben. Und die folgenden Inhalte dabei nicht vergessen:

Wie wird die Rechnung richtig übermittelt?

Geschafft! Die Rechnung sieht gut aus ;-) Jetzt muss sie nur noch auf dem richtigen Weg zum Kunden. Das kann klassisch per Post passieren, aber auch per Fax oder auch per eMail. Aber – wie sollte es auch anders sein – auch hier müssen wieder ein paar Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Rechnung muss echt sein
  • Der Rechnungsinhalt darf nicht geändert worden sein
  • Die Rechnung muss lesbar sein

Fazit

Ganz schön viel, worauf man achten muss… Aber auch das wird ganz schnell zur Gewohnheit und schließlich ist es doch die Mühe wert, wenn man dann schon bald den Zahlungseingang auf dem Konto verbuchen kann.

Die Nutzung einer passenden EDV-Lösung bietet sich übrigens auf jeden Fall an. Mit einer guten Buchhaltungssoftware (wie JooWi Online) erstellen Sie im Handumdrehen formell richtige Rechnungen und haben Ihre kompletten Zahlungseingänge im Blick. Und auch der nächste Schritt -  ihre Buchhaltung, von der Umsatzsteuer-Voranmeldung bis zur Einnahmen-Überschussrechnung – ist kein Hexenwerk mehr. So macht auch das Zahlenspiel Spaß!


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